Allgemeine Geschäftsbedingungen der Protowork GmbH

Protowork GmbH
gesetzlich vertreten durch Julian Dora, Ugur Polattimur
Ferdinand-Porsche-Str. 19
51149, Köln, Deutschland

E-Mail: info@protowork-parts.de
Telefon: 02203 9280290
Fax: 02203 9586095
Internetauftritt: www.protowork-parts.de

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden „AGB“) und sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(3) Wir schließen Verträge ausschließlich mit Verbrauchern und Unternehmern ab, die unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen sind und die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder mit Gesellschaften und juristischen Personen mit Sitz in der europäischen Union.

§ 2 Preise, Zahlung, Abweichende Angaben, Liefertermine, elektronische Rechnungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir sind 14 Tage an unser Angebot gebunden, soweit nicht anderweitig im Angebot bestimmt. Gegebenenfalls auf unserer Webpage, in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial angegebene Angebote und Preisangaben sind ebenfalls freibleibend und unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Enthält unsere Auftragsannahme Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen als genehmigt, wenn der Kunde den Angaben nicht innerhalb von 8 Werktagen widerspricht.
(3) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.
(4) Die Zahlung des Kaufpreises ist für Verbraucher unmittelbar mit Vertragsschluss, vorab, fällig. Unternehmern ist eine Zahlung auf Rechnung vorbehalten, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Grundsätzlich sind Zahlungen sofort mit Erhalt der Rechnung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen für Privatkunden iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Unternehmer 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(5) Führt die Angabe falscher Informationen des Kunden im Rahmen der Ausführung der Bestellung zu Mehrkosten, sind diese vom Kunden zu tragen.
(6) Bittet der Kunde um Erstellung eines Angebotes, erfolgt dies, sobald der Kunde alle erforderlichen Informationen bereitstellt.
(7) Über Lieferverzögerungen werden wir Sie informieren.

§ 4 Lieferung von Waren
Bei Versand der bestellten Ware werden neben dem vereinbarten Preis die entsprechenden Versandkosten berechnet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde einen höheren Versicherungswert als 500 €, ist uns dies ausdrücklich mitzuteilen. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

§ 5 Lieferung in Länder außerhalb der EU
Grundsätzlich liefern wir nur Ware innerhalb der Europäischen Union. Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union bedürfen im Einzelfall unserer vorherigen Zustimmung und werden nur mit schriftlicher Auftragsbestätigung, mit ausgewiesenen Transportkosten und nur gegen Vorkasse ausgeführt.

§ 6 Lieferbedingungen und Versandkosten
Grundsätzlich liefern wir per Spedition oder vertraglichem Paketdienst im Standard Tarif.

§ 7 Informationspflichten der Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der geschäftlichen Anbahnung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Grundsätzlich werden von Unternehmern folgende Informationen benötigt: juristische Firmendaten, Name des Kunden, Kontaktdaten, Lieferadresse, Steuer-Nummer sowie bei innergemeinschaftlichen Käufen die USt-ID Nummer. Änderungen der für die Geschäftsbeziehung wichtigen Daten hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Weitere erforderliche Informationen sind insbesondere Materialien, Stückzahl, Abmessungen, Modell (/Zeichnung) und das gewünschte Verfahren (Druck oder Fräsen) und die Art des Drucks.
(2) Erweisen sich vom Kunden mitgeteilte Daten als falsch bzw. veraltet oder nicht mehr gültig, sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Korrektur unter Anderem zum Rücktritt bzw. zur Kündigung bereits geschlossener Verträge berechtigt.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die zu fertigenden Teile frei von Rechten Dritter sind und wir durch die Auftragsannahme und den Auftragsvollzug gegen keine Rechte Dritter verstoßen.

§ 8 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere hat er im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht alle für die Lieferung und Arbeiten erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit bekannt und vorhanden.
(2) Sofern dem Kunden besondere Umstände bekannt sind, die zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führen oder den Erfolg der Arbeiten beeinflussen können, hat er uns diese mitzuteilen.

§ 9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit wir und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Mängelansprüche
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Wir prüfen nicht, ob die Teile ordnungsgemäß konstruiert wurden und ob die übersendeten Modelle richtig sind. Wir überprüfen nicht die ausgewählten Materialien für das Produkt. Wir prüfen grundsätzlich die generelle Machbarkeit der Fertigung und weisen darauf hin, wenn die Machbarkeit nicht möglich ist. Die Designverantwortung und das entsprechende Risiko der Verwendung liegt folglich beim Kunden. Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes „Mängelansprüche“ gelten nicht für Verbraucher. Für diese gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung gegenüber Unternehmern ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn bestellentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Mängelansprüche des Kunden die Gewerbekunden sind setzen voraus, dass er seinen anwendbaren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die Ware ist unverzüglich bei Erhalt auf mögliche Transportschäden zu prüfen und uns zu melden. Offene Schäden muss der Kunde sich vom Lieferanten quittieren lassen. Bei Waren, die zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung und dem Einbau zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(5) Wir können wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(7) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde eine mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunde zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(11) Keine Gewährleistung gilt, wenn der Mangel vom Kunden verschuldet wird. Das gilt zum Beispiel bei zweckwidriger oder unsachgemäßer Nutzung, unsachgemäßer Lagerung oder Bedienung, außergewöhnliche Abnutzung oder natürlichen Verschleiß sowie mangelhafter Wartung oder wenn der Mangel auf Dritteinwirkung wie nicht autorisierte Eingriffe in das Gerät, Einflüsse von Fremdgeräten oder Unter-/Überspannung beruht.
(13) Wenn der Kunde Anlass zu einer Reklamation hat, nimmt er bitte Kontakt mit uns auf. Wir bitten um eine detaillierte Fehlerbeschreibung. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung.
(14) Soweit nicht anders vereinbart, fertigen wir nach den von uns vorgegebenen Toleranzen wie folgt:
-CNC Fräsen & Stereolithografie: DIN ISO 2768-1 mk
-Selektives Lasersintern: DIN ISO 2768-1 c
-Fused Desposition Modeling & 3D Printing: DIN ISO 2768-1 v

(15) Material-bedingte, unerhebliche Farbabweichungen gelten nicht als Mangel. Dies gilt für Maßdifferenzen durch Schrumpfung oder Dehnung des verwendeten Materials. Nachträgliche Veränderungen durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Feuchtigkeit) gilt nicht als Mangel.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Preis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunde zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kundes gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kundes zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kundes Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 12 Verjährung
(1) Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Handelt es sich bei der Ware um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
(4) Schadensersatzansprüche verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§13 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informieren. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Protowork GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)

— An Protowork GmbH; Ferdinand-Porsche-Str. 19, D-51149 Köln (Fax: 02203/9586095 | Tel: 02203/9280290)
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

§ 14 Kündigung
(1) Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird oder wenn die Herstellung oder der Besitz des zu fertigenden Teils rechtswidrig ist (z.B. Waffenteile).
(3) Kündigt eine der Vertragsparteien diesen Vertrag außerordentlich nach Absatz 1, so entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden; bereits in Rechnung gestellte oder erbrachte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Wir sind zur Rückzahlung der bereits durch den Kunden gezahlten Beträge verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung von der Agentur erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind.
(4) Kündigt der gewerbliche Kunde nach Vertragsabschluss ordentlich, ist eine Vergütung in Höhe von 15% der Vergütung fällig, wenn mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde und 80%, wenn sie schon begonnen hat. Im Einzelfall können wir eine niedrigere Vergütung festlegen. Dem Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass wir größere Ersparnisse hatten. Für Verbraucher gelten im Falle der ordentlichen Kündigung die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 15 Geschäftsgeheimnisse
(1) Die Vertragspartner werden alle Unterlagen (insbesondere Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden.
(3) Alle Auftragsbezogenen Zeichnungen und technischen Unterlagen, die vor oder nach Vertragsschluss von einer Partei an die andere übergeben werden, bleiben ausschließliches Eigentum der übermittelnden Partei. Diese Informationen sind von der empfangenden Partei vertraulich zu behandeln und dürfen nur für die vertraglich geschuldete Tätigkeit verwendet werden.

§ 15 Aufrechnung
Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.

§ 16 Anwendbares Recht
Auf Verträge zwischen uns und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 17 Gerichtsstand
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns Köln.

§ 18 Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen, Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrags.

§ 19 Datenschutz
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung, diese wird unseren Verträgen beigelegt und ist Abrufbar unter https://www.protowork-parts.de/datenschutz/

§ 20 Copyright / Bildrechte:
Die Verwendung unserer Texte und Bilder ist ohne unsere schriftliche Genehmigung ausdrücklich untersagt. Dies gilt insbesondere für die Übernahme in elektronische Medien.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen